Derzeit biete ich eine Verhaltenstherapie für junge Menschen mit einer
Privatversicherung,
Beihilfeberechtigung
oder für Selbstzahler an.
Die Kosten richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Im Rahmen der Privatpraxis nehme ich nicht an der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen teil.
Kostenerstattungsverfahren
Dennoch haben Sie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Möglichkeit die Übernahme der Therapiekosten bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenerstattung nach §13, Abs. 3. SGB V.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie hier.
Die private Krankenversicherungen übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihrem persönlichen Tarif und beantragen Sie die notwendigen Formulare.
Beihilfe
Im Regelfall übernimmt die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Beachten Sie bitte, dass die Genehmigung vor Beginn der eigentlichen Therapie von der Beihilfe einzuholen ist. Bei Ihrer Beihilfestelle finden Sie weiter führende Informationen sowie die notwendigen Formulare.
Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, fernab jeder Bürokratie, die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes oder auch eine gewünschte Erziehungsberatung selbst zu übernehmen. Die von mir erbrachten Leistungen werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Die psychologische Beratung wird von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Diese Leistung können Sie daher nur als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Sie erhalten nach unserem Gespräch eine Rechnung, die Sie entweder direkt in bar oder per Überweisung bezahlen können.
Sofern Sie eine private Krankenversicherung können Sie ggf. die Kosten komplett oder teilweise erstattet bekommen. Hierzu sollten Sie sich vorab informieren.
Die Kosten und den Ablauf einer psychologischen Beratung können Sie individuell in einem kostenlosen telefonischen Gespräch mit mir besprechen.
Die Hypnotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen auf Antrag übernommen. Diese Leistung können Sie daher nur als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Sie erhalten nach unserer Sitzung eine Rechnung, die Sie entweder direkt in bar oder per Überweisung bezahlen können.
Sofern Sie eine private Krankenversicherung können Sie ggf. die Kosten komplett oder teilweise erstattet bekommen. Hierzu sollten Sie sich vorab informieren.
Die Kosten und den Ablauf einer Hypnotherapie können Sie individuell in einem kostenlosen telefonischen Gespräch mit mir besprechen.
Psychologische Praxis am Wald
Michael Schubert
Am Wald 7
66787 Wadgassen
E-mail: info@michaelschubert.saarland
All Rights Reserved © Michael Schubert
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